Bewertungen und Verkehrswert-Gutachten nach § 194 BauGB
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sind unsicher, was sie überhaupt wert ist? Das erste, was ich bei einer Zusammenarbeit mache, ist eine professionelle Bewertung zu erstellen, damit wir mit einem realistischen Verkaufspreis auf den Markt gehen. Dieser Service ist selbstverständlich bei einer Zusammenarbeit dabei. Falls Sie nur die Bewertung brauchen, ist das natürlich auch möglich. Sprechen Sie mich einfach an.
Wenn Sie, z. B. bei einem Scheidungs- oder Erbfall, ein Verkehrswert-Gutachten nach § 194 BauGB brauchen, welches auch gerichtsfest ist, können Sie sich ebenfalls gerne an mich wenden. Dann klicken Sie bitte hier:
(Bis die Webseite dazu fertig ist, melden Sie sich einfach hier bei mir)